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Heilpraktiker für
Ergotherapie
Dein Weg zum Direktzugang

Eigenverantwortlich arbeiten und neue Perspektiven nutzen.
Wir bereiten Dich fundiert auf die sektorale Erlaubnis vor.

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Warum Heilpraktiker*in für Ergotherapie werden?

Als Heilpraktiker*in für Ergotherapie gewinnst Du mehr Autonomie und kannst Deine ergotherapeutischen Kompetenzen voll ausschöpfen. Die sektorale Erlaubnis ermöglicht Dir, Patienten direkt zu behandeln – ohne ärztliche Verordnung – und eröffnet neue Perspektiven für Deine berufliche Zukunft.

  • Direktzugang: Patienten ohne Verordnung behandeln
  • Rechtliche Klarheit: Sichere Basis für eigenständiges Handeln
  • Therapiefreiheit: Unabhängigkeit von starren Vorgaben
  • Wirtschaftliche Chancen: Neue Zielgruppen und Umsatzsteuerbefreiung
Illustration einer Ergotherapeutin, die Patient*innen im Direktzugang behandelt

Warum unsere Fortbildung die richtige Wahl ist?

Unsere Fortbildung bereitet Dich optimal auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten vor – praxisnah, kompakt und flexibel. Du profitierst von erfahrenen Dozenten und dem Fokus auf ergotherapie-spezifische Herausforderungen.

  • Gezielte Vorbereitung auf die Gefahrenabwehrprüfung
  • Fokus auf ergotherapie-spezifische Methoden & Red Flags
  • Unterstützung beim Antragsverfahren auf Basis aktueller Rechtsprechung
  • Experten-Team aus Recht, Medizin und Ergotherapie
Lachende Frau mit Tablet, die sich zur Fortbildung Heilpraktiker Ergotherapie anmeldet

Das sagen unsere Teilnehmenden zur Fortbildung:

(85)

Hinweis: Die hier gezeigten Bewertungen stammen aus unserer seit 2014 etablierten Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie. Der erste Kurs „Heilpraktiker für Ergotherapie“ startet Ende 2025 – das Kurskonzept und das Dozent*innenteam basieren jedoch auf derselben langjährigen Erfahrung.

Lerne unsere Dozent*innen kennen

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FAQ

Der große FAQ-Bereich: Alles zum sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapie

Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt, um Dir einen vollständigen Überblick zu geben – von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Berufsbild, Recht & Abgrenzung

Der „große“ Heilpraktiker darf fast alle medizinischen Bereiche behandeln. Der sektorale Heilpraktiker (Ergotherapie) ist spezialisiert: Du darfst eigenständig diagnostizieren und therapieren, und zwar exklusiv im Bereich der Ergotherapie.

Der Unterschied liegt im Umfang der Heilerlaubnis:

  • Großer Heilpraktiker: Umfassende Erlaubnis für fast alle medizinischen Bereiche. Die Ausbildung ist jedoch langwierig, teuer und prüfungsintensiv.
  • Sektoraler Heilpraktiker (Ergotherapie): Deine Erlaubnis ist auf Dein Fachgebiet beschränkt. Der entscheidende Vorteil: Du erhältst den Direktzugang (First Contact). Du darfst Patientinnen und Patienten ohne ärztliches Rezept annehmen, Anamnese, Befund und Therapieplanung eigenverantwortlich durchführen, solange Du ergotherapeutische Mittel anwendest.

Fazit: Der sektorale Heilpraktiker ist für Ergotherapeuten der effizienteste Weg in die therapeutische Unabhängigkeit.

Ja, wenn Du echten Direktzugang willst. Die Blankoverordnung bleibt eine ärztliche Verordnung. Der sektorale Heilpraktiker ermöglicht heilkundliche Ergotherapie ohne vorherige ärztliche Verordnung (Privat/Selbstzahler).

Beides wird oft verwechselt, ist aber rechtlich und praktisch etwas völlig anderes:

  • Blankoverordnung: Es bleibt eine ärztliche Verordnung. Du hast mehr Spielraum bei Auswahl, Frequenz und Dauer, aber der Patient war vorher beim Arzt und der Rahmen ist an die Verordnung gebunden.
  • Sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie: Patientinnen und Patienten können direkt zu Dir kommen (Privat/Selbstzahler). Du trägst die Verantwortung für Anamnese, Befund, Indikationsstellung, Verlaufskontrolle und Therapieplanung im Rahmen der Ergotherapie.

Wenn Du ohne ärztliche Verordnung heilkundlich behandeln willst, brauchst Du dafür eine entsprechende Heilpraktikererlaubnis.

Grundsätzlich ja, aber die praktische Umsetzung unterscheidet sich je nach Bundesland und Behörde. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Die Erlaubniserteilung erfolgt durch die zuständige Behörde (meist Gesundheitsamt). Dabei gilt:

  • Einzelfallprüfung: Entscheidend sind Deine Unterlagen, Qualifikation, Berufserfahrung und die nachvollziehbare Eingrenzung auf das Gebiet der Ergotherapie.
  • Unterschiede in der Praxis: Manche Behörden arbeiten häufiger „nach Aktenlage“, andere verlangen eher eine zusätzliche Kenntnisüberprüfung.

Wenn Du wissen willst, was für Deinen Wohnort realistisch und „der sicherste Weg“ ist, nutze die Infos auf Voraussetzungen oder kontaktiere uns über Kontakt.

Das hängt von der Art Deiner Leistung ab. Heilkundliche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sein, reine Wellness- oder Coachingangebote eher nicht.

Als sektoraler Heilpraktiker übst Du Heilkunde aus. Ob Deine Leistungen umsatzsteuerfrei sind, hängt vor allem davon ab, ob es sich um heilkundliche Behandlungen handelt (und nicht um reine Prävention oder Wellness).

Da die konkrete steuerliche Einordnung vom Einzelfall und Deiner Gesamtkonstellation abhängt, halten wir die Aussage hier bewusst korrekt und allgemein.

Du darfst eigenständig im Bereich der Ergotherapie diagnostizieren und therapieren. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten außerhalb der Ergotherapie sowie typische Heilpraktiker-Tätigkeiten wie invasive Verfahren oder Verschreibung von Medikamenten.

Als sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie bist Du Erstkontakt-Therapeut für Deinen Fachbereich. Du darfst Patientinnen und Patienten ohne Rezept annehmen, Diagnosen im ergotherapeutischen Rahmen stellen und behandeln, solange Du ergotherapeutische Mittel anwendest.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Behandlungen außerhalb des ergotherapeutischen Fachgebiets
  • invasive Eingriffe (z. B. Spritzen)
  • Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente
  • Psychotherapie im rechtlichen Sinne ohne separate Erlaubnis

Die klare Abgrenzung ist ein Kernpunkt für Rechtssicherheit und Anerkennung.

Anerkennung nach „Aktenlage“ vs. Prüfung

Die Behörde erkennt Deine Qualifikation anhand der eingereichten Unterlagen als ausreichend an. Dann kann die Erlaubnis ohne zusätzliche amtsärztliche Kenntnisüberprüfung erteilt werden.

„Aktenlage“ heißt: Die Behörde prüft Deine Unterlagen und kommt zu dem Ergebnis, dass Du die erforderlichen Kenntnisse und die fachliche Abgrenzung für die Ergotherapie bereits ausreichend nachgewiesen hast.

Typische Bausteine dafür sind:

  • Berufsurkunde und Nachweise zur Berufserfahrung
  • Fortbildungsnachweise (z. B. Differentialdiagnostik, Red Flags, Recht)
  • Strukturiert dokumentiertes Curriculum mit Lernzielen und Umfang
  • Nachweise zu Prüfung oder Lernerfolgskontrollen (falls vorhanden)

Wichtig: Ob Aktenlage akzeptiert wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Nein. Eine Kenntnisüberprüfung ist typischerweise nur dann nötig, wenn die Behörde Deine Kenntnisse nicht bereits aus den Unterlagen als ausreichend ableiten kann.

Viele Antragsteller scheitern nicht am Wissen, sondern an der Darstellung ihres Wissens in den Unterlagen. Wenn Dein Kenntnisnachweis überzeugend und sauber dokumentiert ist, kann eine zusätzliche Überprüfung entbehrlich sein.

Wenn die Behörde jedoch zu dem Schluss kommt, dass der Kenntnisnachweis nicht ausreicht oder die Abgrenzung nicht klar ist, kann sie eine zusätzliche (meist amtsärztliche) Überprüfung verlangen.

Weil es in vielen Regionen weniger etablierte Verwaltungsroutine und weniger einheitliche Standards gibt. Dadurch wird stärker auf Einzelfallargumentation und saubere Dokumentation geachtet.

In der Praxis gibt es zwei Gründe, warum Ergotherapie-Anträge häufiger intensiver geprüft werden:

  • Weniger Standardisierung: Es existieren regional teils weniger „eingespielte“ Abläufe.
  • Abgrenzungsfragen: Gerade bei psychisch-funktionellen Behandlungsansätzen achten Behörden besonders auf klare Grenzen (keine Psychotherapie im rechtlichen Sinn) und sichere Gefahrenabwehr.

Das ist kein Drama, aber es erhöht die Bedeutung eines sauber aufgebauten Kompetenznachweises.

Form und Umfang sind regional unterschiedlich. Inhaltlich geht es fast immer um Gefahrenabwehr, sichere Entscheidungswege und die klare Abgrenzung Deines Tätigkeitsbereichs.

Eine Kenntnisüberprüfung ist keine „Ergotherapie-Prüfung“, sondern eine Gefahrenabwehrprüfung. Typische Themenbereiche sind:

  • Red Flags und Notfälle erkennen
  • Differentialdiagnostik und sinnvolle Weiterleitung
  • Recht, Hygiene, Dokumentation, Aufklärung
  • Abgrenzung: Was gehört zur Ergotherapie, was nicht?

Wenn Du so trainierst, dass Du klinisch sauber entscheiden und es nachvollziehbar begründen kannst, bist Du inhaltlich auf dem richtigen Kurs.

Fast immer sind es formale Lücken oder unklare Abgrenzung. Nicht „zu wenig Wissen“, sondern schlecht dokumentiertes Wissen.

Typische Stolpersteine sind:

  1. Unvollständige Unterlagen: fehlende Nachweise, unklare Lebenslaufdaten, fehlende Berufsurkunde.
  2. Zu alte Dokumente: Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sollten bei Antragstellung in der Regel aktuell sein.
  3. Unklare Abgrenzung: Wenn nicht klar wird, dass Du strikt im Bereich Ergotherapie arbeitest (und keine Heilverfahren „drüber hinaus“ anbietest).
  4. Curriculum ohne Substanz: Viele „Themenlisten“ wirken beliebig. Entscheidend sind Lernziele, Umfang, Prüfungsanteile und Relevanz für Gefahrenabwehr.

Unser Tipp: Reiche lieber einmal formal perfekt ein, statt später in eine lange Nachforderungsschleife zu geraten.

Voraussetzungen & Anerkennung

In der Regel brauchst Du eine staatliche Berufszulassung als Ergotherapeut sowie einen überzeugenden Nachweis, dass Du sicher heilkundlich im Rahmen der Ergotherapie arbeiten kannst.

Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Behörde, aber typisch sind:

  • Berufszulassung: Ergotherapie-Urkunde bzw. staatliche Anerkennung
  • Persönliche Eignung: Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung: Ärztliche Bescheinigung
  • Fachliche Eignung: Nachweise zu medizinischen Kenntnissen, Differentialdiagnostik, Red Flags, Recht und Abgrenzung

Details und Orientierung findest Du auf Voraussetzungen.

Für den Direktzugang in der Regel nicht. Du brauchst zusätzlich nachweisbare Kompetenzen in Gefahrenabwehr, Differentialdiagnostik und rechtssicherem Arbeiten.

Ergotherapie-Ausbildung und Berufserfahrung sind die Basis, aber die Behörde prüft darüber hinaus, ob Du im Direktzugang sicher entscheiden kannst:

  • Welche Befunde sind typisch und unkritisch?
  • Welche Warnzeichen erfordern Abklärung oder Weiterleitung?
  • Wie dokumentierst Du Indikation, Aufklärung und Verlauf rechtssicher?

Genau hier setzt die Fortbildung an.

Das hängt von Bundesland und Behörde ab. In der Praxis sind ergotherapiespezifische Fortbildungsumfänge häufig im Bereich von ungefähr 60 UE angesiedelt, entscheidend ist aber die Qualität und Dokumentation.

Bei der „Aktenlage“ zählt nicht nur eine Zahl, sondern ob die Inhalte das abdecken, was die Behörde braucht:

  • Gefahrenabwehr und Red Flags
  • medizinische Grundlagen für Differentialdiagnostik
  • rechtlicher Rahmen, Haftung, Dokumentation
  • Abgrenzung der Ergotherapie (insbesondere zu Psychotherapie)

Ein klar dokumentiertes Curriculum mit nachvollziehbaren Lernzielen ist dabei oft wichtiger als eine reine UE-Angabe.

Manchmal ja, aber dann wird die Unterlagenlage typischerweise genauer geprüft. Entscheidend ist, wie gut Du Deine Kompetenz für sichere heilkundliche Ergotherapie nachweisen kannst.

Berufserfahrung hilft, ist aber nicht das einzige Kriterium. Wenn die Praxisjahre noch begrenzt sind, gewinnen andere Nachweise an Gewicht:

  • Fortbildungen mit klaren Inhalten (Red Flags, Differentialdiagnostik, Recht)
  • Strukturierte Fallarbeit und klinische Entscheidungslogik
  • Saubere Dokumentation und klare Abgrenzung

Wenn Du unsicher bist, klären wir das pragmatisch mit Dir: Kontakt.

Die Fortbildung: Inhalte, Ablauf & Dozenten

Der Fokus liegt auf Rechtssicherheit, Differentialdiagnostik und dem Erkennen von Gefahrensituationen („Red Flags“) im ergotherapeutischen Direktzugang.

Damit Du die Verantwortung im Direktzugang sicher tragen kannst, machen wir Dich fit in:

  • Differentialdiagnostik & Red Flags: Das Kernstück. Wann darfst Du behandeln, wann musst Du abklären lassen oder überweisen?
  • Recht & Gesetzeskunde: Heilpraktikergesetz, Infektionsschutz, Haftung, Dokumentation.
  • Systematische Befunderhebung: Anamnese, Untersuchung, klinische Entscheidungslogik.
  • Praxis-Setup: Aufklärung, Dokumentation, Rechnung, sinnvolle Standards.

Das detaillierte Curriculum findest Du unter Fortbildung.

Das Team ist interdisziplinär, damit Recht, Medizin und Praxis wirklich sauber abgedeckt sind.

Ein einzelner Dozent kann unmöglich alle rechtlichen und medizinischen Aspekte seriös abdecken. Daher unterrichtet bei uns ein interdisziplinäres Team, typischerweise mit diesen Perspektiven:

  • Recht: rechtliche Grundlagen, Haftung, Dokumentationsanforderungen
  • Medizin: klinische Warnzeichen, Differentialdiagnostik, sichere Entscheidungswege
  • Praxis: Umsetzung im Direktzugang, typische Fallstricke und saubere Standards

Die konkrete Besetzung kann je nach Termin variieren. Die jeweils aktuellen Angaben findest Du in der Terminübersicht.

Oft ja, aber nicht in jedem Bundesland bzw. nicht für jede Behörde. Entscheidend ist, was für Deinen Antrag realistisch anerkennungsfähig ist.

Online-Formate sind didaktisch sehr gut möglich. Für die Anerkennung kommt es jedoch auf die Erwartungen der zuständigen Behörde an.

Wenn Du vermeiden willst, „am falschen Ende“ zu optimieren, kläre zuerst Deinen Zielweg (Aktenlage vs. mögliche Kenntnisüberprüfung) und das passende Format. Orientierung findest Du auf Voraussetzungen oder direkt über Kontakt.

Es gibt Lernerfolgskontrollen, damit Deine Kompetenzen sichtbar und dokumentierbar werden. Art und Umfang hängen vom Kursformat ab.

Für die spätere Unterlagenlage ist es hilfreich, wenn Lernziele nicht nur „durchgenommen“, sondern auch überprüft wurden. Deshalb arbeiten wir (je nach Format) mit passenden Lernerfolgskontrollen, zum Beispiel:

  • MC-Fragen und Fallvignetten
  • strukturierte Entscheidungswege (Red-Flag-Logik)
  • anwendungsorientierte Aufgaben zur Dokumentation und Abgrenzung

Wichtig: Die Fortbildung ersetzt keine behördliche Kenntnisüberprüfung, sie erhöht aber Deine fachliche Sicherheit und verbessert die Nachweisbarkeit.

Das ist individuell. Plane realistisch zusätzlich Zeit für Wiederholung, Fallarbeit und das Zusammenstellen Deiner Antragsunterlagen ein.

Die Fortbildung vermittelt das Wissen, aber die eigentliche „Wirkung“ entsteht durch Anwendung. Sinnvolle Zusatzzeit fließt typischerweise in:

  • Wiederholen zentraler Red-Flag- und Differentialdiagnostik-Themen
  • Fallarbeit und Transfer in Deinen Praxisalltag
  • Aufbereitung Deiner Unterlagen für die Behörde

Wenn Du es maximal effizient willst: Arbeite parallel an Deinem Dokumentenpaket, statt erst nach dem Kurs damit zu starten.

Ja. Du erhältst strukturierte Unterlagen, die sowohl fürs Lernen als auch für die spätere Dokumentation nützlich sind.

Du bekommst begleitende Materialien, die Dir zwei Dinge ermöglichen:

  • Lernen: klare Struktur, Wiederholung, Praxisbezug
  • Nachweisbarkeit: Curriculum, Inhalte, Umfang und Lernziele sind sauber dokumentiert

Welche Materialien genau enthalten sind (Skript, Checklisten, Fallbeispiele), ist in der Kursbeschreibung unter Fortbildung aufgeführt.

Du kannst Dich direkt online über unsere Kursübersicht anmelden.

Wähle Deinen Wunschtermin auf der Seite Termine aus. Ein Klick auf „Jetzt anmelden“ führt Dich entweder zu unserem eigenen Online-Formular oder zum Buchungssystem des jeweiligen Kooperationspartners. Nach der Anmeldung erhältst Du eine Bestätigung und alle weiteren Informationen zum Kursstart.

Ein Wechsel ist je nach Verfügbarkeit und Anerkennungsweg möglich.

Solltest Du Dich umentscheiden (z. B. von Online zu Präsenz), kontaktiere uns bitte frühzeitig. Sofern im Zielkurs noch Plätze frei sind, ist ein Wechsel meist unproblematisch.

Wichtig: Bitte beachte dabei die Rahmenbedingungen, die für Deinen Anerkennungsweg relevant sind (z. B. Erwartungen der zuständigen Behörde).

Praxisorganisation & Start

Mit klaren Standards: Anamnese, Red-Flag-Screening, Aufklärung, Dokumentation und saubere Abgrenzung Deiner Leistung.

Rechtssicherheit entsteht nicht durch „Mut“, sondern durch Systematik. Bewährt sind klare Praxisstandards:

  • Strukturierte Erstaufnahme: Anamnese, Befund, Hypothesen, Risikoabklärung
  • Red-Flag-Logik: klare Kriterien, wann Du behandelst und wann Du weiterleitest
  • Aufklärung: Ziele, Vorgehen, Risiken, Alternativen, Grenzen
  • Dokumentation: nachvollziehbare Indikationsstellung und Verlauf
  • Abrechnung: transparente Privatabrechnung

Diese Punkte sind fester Bestandteil unseres Curriculums.

Im Privatbereich rechnest Du direkt mit dem Patienten ab. Viele orientieren sich dabei am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und nutzen eine klare, nachvollziehbare Leistungsdokumentation.

Wichtig ist weniger „ein perfektes System“, sondern dass Deine Abrechnung:

  • transparent und nachvollziehbar ist
  • zu Deiner Leistung passt
  • mit einer sauberen Dokumentation zusammenarbeitet

In der Fortbildung behandeln wir die Grundlagen der Privatabrechnung inklusive typischer Praxisfragen.

Du solltest prüfen, ob Deine Berufshaftpflicht heilkundliche Tätigkeit im Direktzugang abdeckt. Entscheidend ist die konkrete Police, nicht der Name der Versicherung.

Wichtig ist, dass Deine Haftpflichtversicherung die heilkundliche Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker ausdrücklich einschließt oder nicht ausschließt.

Achte besonders auf:

  • Deckung heilkundlicher Leistungen ohne ärztliche Verordnung
  • Dokumentations- und Aufklärungspflichten
  • Mitversicherung angestellter Therapeutinnen und Therapeuten (falls relevant)

Das ist ein typisches „einmal sauber einstellen, dann läuft es“-Thema.

Kosten, Abrechnung & Verdienst

Die aktuellen Preise findest Du in der Terminübersicht beim jeweiligen Kurs. Je nach Format und Veranstalter können die Konditionen variieren.

Die Kurskosten sind direkt beim jeweiligen Termin transparent aufgeführt. Schau dafür auf Termine. Dort siehst Du auch, ob es sich um einen Kurs handelt, den wir selbst organisieren, oder um einen Kooperationskurs.

In vielen Fällen ja, weil es sich um eine berufliche Fortbildung handelt. Wie genau, hängt von Deiner Situation ab.

Fortbildungskosten können häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben relevant sein, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Das betrifft typischerweise Kursgebühren und ggf. Reise- oder Übernachtungskosten bei Präsenzformaten.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Deiner individuellen Situation ab.

Er kann sich sehr lohnen, weil Du Direktzugang im Privatbereich anbieten kannst. Ob es sich für Dich rechnet, hängt von Deinem Praxismodell, Positionierung und Auslastung ab.

Der größte wirtschaftliche Hebel ist nicht „ein neuer Preis“, sondern ein neues Setting:

  • Direktzugang ohne ärztliche Verordnung (Privat/Selbstzahler)
  • eigenständige Diagnostik, Therapieplanung und Verlaufskontrolle
  • klare Spezialisierung und bessere Patientenbindung

Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, ob Du Direktzugang aktiv in Dein Angebot integrierst.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter des Kurses.

Bei Kursen, die wir direkt organisieren, erhältst Du die Rechnung von uns. Bei Kooperationskursen (z. B. an Schulen oder Akademien) erfolgt die Rechnungsstellung direkt durch den Partner vor Ort. Wer der jeweilige Veranstalter ist, siehst Du transparent in der Terminübersicht.

Allgemeines

Nutze unsere Infos auf der Website oder kontaktiere uns für eine kurze, pragmatische Einordnung.

Die Wahl des richtigen Weges (Format, Timing, Unterlagenstrategie) hängt oft von Deinem Wohnort und der dort zuständigen Behörde ab. Wir helfen Dir dabei, den realistischsten und sichersten Weg zu wählen. Du erreichst uns über das Kontaktformular.